Der EuGH hat am 04.07.2019 (Rs. C377/17) entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) gegen die Dienstleistungsrichtlinie der EU verstoßen (RL 2006/123/EG).
Es wird nunmehr spannend werden, wie sich dies auf die Wirksamkeit und die Anwendbarkeit der HOAI tatsächlich auswirkt. Der BGH wird dazu voraussichtlich am 14.05.2020 ein klärendes Urteil (Az: VII ZR 174/19) fällen. Wir bleiben für Sie am Ball…
Ihr Baurecht-Team der Rechtsanwälte Beschnidt, Knott & Partner mbB
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für MIet- und Wohnungseigentumsrecht
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